Jugendordnung
Sparte Schwimmen e.V.
IM ÜBERBLICK!
In unserer Jugendordnung finden Sie alle Informationen zum organisatorischen Rahmen der Schwimmjugend.
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§ 1 - der Jugendordnung
Die Schwimmjugend der Sparte Schwimmen e.V. (im folgenden Sparte) ist die Gemeinschaft aller Jugendabteilungen der Schwimmvereine und -abteilungen in Essen.
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§ 2 - der Jugendordnung
Die Schwimmjugend führt und verwaltet sich selbständig im Rahmen der Satzung der Sparte. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
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§ 3 - der Jugendordnung
Aufgaben der Schwimmjugend sind:
- die Interessen der Jugendabteilungen der Essener Schwimmvereine und -abteilungen zu vertreten,
- die Förderung des Schwimmsports als Teil der Jugendarbeit,
- zur Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und der Freizeitgestaltung beizutragen,
- die Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen,
- die Pflege der internationalen Verständigung.
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§ 4 - der Jugendordnung
Organe der Schwimmjugend sind:
- Die Jugendvollversammlung (JVV) und
- der Jugendausschuss (JA).
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§ 5 - der Jugendordnung
- Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Schwimmjugend.
- Sie besteht aus den gewählten Vertretern der Jugendabteilungen der Schwimmvereine und -abteilungen der Sparte.
- Die ordentliche Jugendvollversammlung findet jährlich vor der Mitgliederversammlung der Sparte Schwimmen statt. Es wird hierzu vom Jugendausschuss unter Bekanntgabe der Tagesordnung drei Wochen vorher eingeladen.
- Der Jugendausschuss muss eine ordentliche JVV einberufen, wenn dies zwei Drittel der Mitglieder des JA oder mehr als 10 % der Vereinsjugendabteilungen beantragen.
- Jede Vereinsjugendabteilung ist stimmberechtigt mit einer Stimme pro angefangene 100 Mitglieder.
- Aufgaben der JVV sind:
- Festlegung der Richtlinien der Jugendarbeit und der Tätigkeit des JA,
- Entgegennahme der Berichte und Entlastung des JA,
- Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Schwimmjugend,
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
- Anträge können vom JA und den Jugendabteilungen der Schwimmvereine und -abteilungen gestellt werden.
- Für Abstimmungen und Wahlen sowie die Antragsfristen gilt die Ordnung der Sparte Schwimmen entsprechend.
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§ 6 - der Jugendordnung
- Der Jugendausschuss besteht aus:
- dem Vorsitzenden (Jugendspartenleiter),
- dem stellvertretenden Vorsitzenden,
- drei Beisitzern.
- Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
- In geraden Jahren wird der Vorsitzende gewählt, in ungeraden der Stellvertretende Vorsitzende.
- Die drei Beisitzer werden auf Vorschlag des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden vom Spartenvorstand berufen. Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender gehören dem Vorstand der Sparte Schwimmen mit Sitz und Stimme an.
- Der Vorsitzende vertritt die Schwimmjugend gegenüber der Sportjugend Essen.
- Der JA erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung, Jugend- und Geschäftsordnung der Sparte Schwimmen e.V., sowie der Beschlüsse der JVV.
- Er ist über seine Tätigkeit der JVV verantwortlich und verpflichtet, den Vorstand der Sparte Schwimmen und die Sportjugend Essen zu informieren.
- Der Jugendausschuss besteht aus:
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§ 7 - der Jugendordnung
Änderungen der Jugendordnung können von der JVV nur mit 75 % der anwesenden stimmberechtigten Delegierten beschlossen werden.
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§ 8 - der Jugendordnung
Diese JO wurde auf der JVV der Sparte Schwimmen am 16. Mai 1982 beschlossen und tritt damit in Kraft.